Registrierung
In drei Stufen, basierend auf zwei Kriterien, findet die Sicherheitsbewertung und Registrierung statt:
Registrierungsfristen
Menge der jährlich eingeführten oder produzierten Stoffe:
- 1000 Tonnen/a, CMR 1 + 2 Klasse und R 50-53 > 100 t/a bis 01.12.2010
- 100 ? 1000 Tonnen/a bis 01.06.2013
- 1 ? 100 Tonnen/a bis 01.06.2018
CMR Stoffe werden unter Zulassung eingehend behandelt.
Einen unbürokratischen Registrierungsprozess soll durch folgende Maßnahmen ermöglicht werden:
Gruppenregistrierungen
Um dem Grundsatz ?ein Stoff ? eine Registrierung? (OSOR) nachzukommen, sollen Hersteller Sicherheitsdaten über Stoffe gemeinsam im Rahmen eines Konsortiums bei der Agentur einreichen. Ausnahmen von dieser Regel können Herstellern bewilligt werden, die beweisen können, dass eine Offenlegung ihren Firmeninteressen schadet oder ihre Urheberrechte verletzen würde.
Mengen von 1 bis 10 Tonnen
Vereinfachte Registrierung für in kleinen Mengen hergestellte oder importierte Stoffe, indem diese Mengen von vollständigen Gesundheits- und Sicherheitstests ausgenommen wurden, um die Kosten für die Unternehmen zu reduzieren. Eine Überprüfungsklausel wird sieben Jahre nach der Annahme des Pakets darüber entscheiden, ob die Kontrollen verschärft werden müssen.
Eine Ausnahme gilt nur für Stoffe, die für die menschliche Gesundheit und die Umwelt unbedenklich sind.
Mengen von 10 bis 100 Tonnen:
Hersteller können die Stoffsicherheitsbeurteilung umgehen, sofern sie beweisen können, dass durch Stoffe verursachte Gesundheitsrisiken ausreichend überwacht werden.
Die Datenanforderung zur Registrierung richtet sich nach der Produktions/Importmenge:
- 1-10 t/a: Annex VII, tech. Dossier
- 10-100 t/a: Annex VII, VIII, tech. Dossier und Stoffsicherheitsbericht
- 100-1000 t/a:Annex VII-IX, tech. Dossier und Stoffsicherheitsbericht
- >1000 t/a: Annex VII-X, tech. Dossier und Stoffsicherheitsbericht